Sportabzeichen erwerben

Die zur Auswahl stehenden Disziplinen und die nach Alter und Geschlecht differenzierten Leistungsanforderungen für das Deutsche Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche und das Deutsche Sportabzeichen sind in den jeweiligen Leistungskatalogen geregelt.

Das Deutsche Sportabzeichen ist ein Leistungsabzeichen und kann auf den Leistungsstufen Bronze, Silber und Gold erworben werden. Für den Erwerb empfiehlt sich eine gezielte körperliche Vorbereitung mit qualifiziertem Training, wie es vor allem von Sportvereinen, aber auch von Sportabzeichen-Treffs angeboten wird. Am Training und den Prüfungen darf nur teilnehmen, wer gesund ist. 

Einige Leistungsabzeichen (Verbandsabzeichen) können als Ersatz für die Gruppe Ausdauer, Kraft oder Koordination anerkannt werden. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie hier.

Die Mitgliedschaft in einem Sportverein ist keine notwendige Voraussetzung für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens. Jedoch ist die Erhebung von Aufwandsentschädigungen für beispielsweise den Einsatz von Trainer*innen, Übungsleiter*innen oder Sportgeräten von Nicht-Mitgliedern möglich.

In allen Belangen rund um das Deutsche Sportabzeichen (außer Ausland) ist Ihr direkter Ansprechpartner immer der jeweils zuständige Landessportbund. Von dort erhalten Sie alle Materialien in der gewünschten Stückzahl sowie kompetente Hilfe bei allen Fragen rund um das Deutsche Sportabzeichen. Ihr Landessportbund stellt Ihnen auch die Urkunde aus und schickt Ihnen (falls gewünscht) das entsprechende Abzeichen zu (bitte auf der Prüfkarte entsprechend ankreuzen). Auch Nachbestellungen von Abzeichen erfolgen über den zuständigen LSB. Bitte reichen Sie alle ausgefüllten Unterlagen (Prüfkarte und/oder Nachweis zur Schwimmfertigkeit) unbedingt bei Ihrem LSB ein.

Umgang mit dem dritten Geschlecht

Mit der Änderung des Personenstandsrechts durch den Deutschen Bundestag am 18. Dezember 2018 kann künftig im Geburtenregister eine dritte Geschlechtsoption eingetragen werden. Mit dieser Gesetzesänderung kommt der Bundestag einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 nach. In seinen Ausführungen machte das BVerfG klar, dass die Regelungen des Personenstandsrechts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, da sie neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bieten, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Personen, die sich weder als weiblich noch als männlich kategorisieren, mithin nicht in das binäre Geschlechter-System einfügen lassen, können nun im Geburtenregister entweder keine Angaben zum Geschlecht oder die Angabe „divers“ eintragen lassen. Beim Deutschen Sportabzeichen findet die Kategorie „divers“ bislang keine Berücksichtigung. Im Sport gilt das sogenannte binäre System, d. h. dass bei der überwiegenden Anzahl der Sportarten zwischen Frauen und Männern unterschieden wird und es entsprechende weibliche bzw. männliche Wettkampfkategorien gibt. Zugleich wurden auf der Grundlage sportwissenschaftlicher Forschungen Normen und Werte für Frauen und für Männer entwickelt – so auch für das Deutsche Sportabzeichen. Zurzeit sind dem DOSB keine vergleichbaren (sportwissenschaftlichen) Forschungen mit Blick auf intersexuelle Personen bekannt, die es ermöglichen würden, eine dritte Kategorie „divers“ inklusive entsprechender Normen und Werte für intersexuelle Personen einzurichten. Personen, die im Geburtenregister entweder keine Angaben zum Geschlecht oder die Angabe „divers“ haben eintragen lassen, müssen sich, sofern sie das Deutsche Sportabzeichen ablegen wollen, nach wie vor für die weibliche oder männliche Kategorie entscheiden. Gerne möchten wir alle Betroffenen an dieser Stelle um ihr Verständnis für dieses Vorgehen bitten und zugleich darüber informieren, dass sich der DOSB seit einiger Zeit dem Thema „Trans* und Inter* im Sport“ intensiv widmet. Er steht dazu unter anderem mit verschiedenen Interessengruppen im Austausch wie der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) und dem Bundesverband intersexuelle Menschen.

Sportorganisationen

Die Prüfungstermine werden von den zuständigen Beauftragten für das Deutsche Sportabzeichen oder von ihnen beauftragten Personen kommuniziert. Abweichend von diesem Grundsatz können Prüfer*innen, die im Besitz eines gültigen Prüferausweises sind, für die auf dem Prüferausweis ausgewiesene Sportart Prüfungen jederzeit und überall in Verbindung mit einem Sportverein oder einer örtlichen Sportorganisation ansetzen und durchführen.

Prüfungen können Sie ablegen: 

  • im Verein/Sportabzeichen-Treff (siehe Vereine & Treffs)
  • bei der Sportabzeichen-Tour (siehe Sportabzeichen-Tour)
  • bei öffentlichen Terminen, die die Vereine, Kreis-/Stadtsportbünde oder das Sportamt ausschreiben.

Bitte beachten Sie hierzu auch Infos in Ihrer Tageszeitung.

Nach erfolgreicher Prüfung in den vier Gruppen und bei Vorlage des Nachweises der Schwimmfertigkeit bestätigt die zuständige Stelle (ein Sportverein, eine Sportorganisation, SSB/KSB, etc.) durch Unterschrift und/oder Stempelabdruck die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen und nach Möglichkeit die Richtigkeit der Identnummern.

Allgemein- und berufsbildende Schulen, Hoch- und Fachhochschulen

Sportabzeichen-Prüfungen können nach den Richtlinien des DOSB vom 25.04.1953 auch innerhalb des Sportunterrichts der Schulen eigenverantwortlich durchgeführt werden. Die Einrichtungen bestätigen durch Unterschrift und Stempelabdruck auf den Prüfkarten die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen.

Bundeswehr

Die Sportabzeichen-Prüfausweise der Bundeswehr sind ab 01.01.2024 bis auf weiteres nicht mehr gültig.

Weitere Organisationen

Prüfungen zum Deutschen Sportabzeichen können innerhalb von Polizei, Feuerwehr, Bundespolizei und anderen vergleichbaren Institutionen nach den o. a. Richtlinien des DOSB durchgeführt werden. Die Organisationen bestätigen durch Unterschrift und Stempelabdruck auf den Prüfkarten die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen.

Die Ausstellung der Prüfausweise an Angehörige des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. (VdRBw) erfolgt durch den LSB bei Nachweis einer entsprechenden Ausbildung bei einem LSB.

Das Deutsche Sportabzeichen im Ausland

Der DOSB verleiht das Deutsche Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche und das Deutsche Sportabzeichen auch an im Ausland lebende Absolvent*innen. Der DOSB verfolgt das Ziel, die Verantwortung für die Prüfungen zum Deutschen Sportabzeichen im Ausland an deutsche Organisationen (Schulen, Sportvereine, Clubs usw.) zu übertragen. Diese benennen fachkundige Mitglieder oder Personen als Prüfer*innen.

Die Verleihungen des Deutschen Sportabzeichens für das Ausland sind gebührenfrei. Die Kosten werden vom DOSB getragen (außer Sonderabzeichen). Alle Verleihungen ins Ausland und der Schriftwechsel mit dem Ausland werden zentral über den Deutschen Olympischen Sportbund bearbeitet. 

Eine ausführlichere Beschreibung zum Deutschen Sportabzeichen im Ausland finden Sie hier.