Prüfzulassung / Prüfausweis

Prüfzulassung / Prüfausweis

Übungen und Tipps zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit (derzeit nur digital)
Übungen und Tipps zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit (derzeit nur digital)

1. Sportorganisationen

Als Prüfer*in für das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit und ohne Behinderung darf nur tätig werden, wer im Besitz eines gültigen Prüfausweises ist. Der Prüfausweis wird durch den zuständigen LSB kostenfrei ausgestellt. Jeder Ausweis enthält eine Identnummer, die einmalig vergeben wird und so bundesweit einer Prüfer*in zugeordnet ist. Der Prüfausweis ist vier Jahre gültig.

Der Erwerb des Prüfausweises erfolgt durch die Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierung und wird nur für die Sportart ausgestellt, für die die fachliche Qualifikation und Eignung nachgewiesen ist bzw. in der die Prüferschulung/Einweisung erfolgte. Für die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung ist eine zusätzliche Prüfberechtigung notwendig. Informationen zu dieser Qualifikation finden Sie im DBS-Handbuch "Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung".

Ihr LSB bzw. seine Untergliederungen informieren über:

- Inhalte, Termine, Umfang der Qualifizierungsmaßnahmen

- Zugangsvoraussetzungen (z.B. Mitglied in einem Sportverein, Mindestalter 16 Jahre etc.)

- Ausnahmen

- Online-Schulung

- Selbststudium des DSA-Ausbildungsmaterials (Prüfungswegweiser, Leistungskataloge, Bild- und Videomaterial).

In den Sportarten, in denen unzureichende Kenntnisse bestehen, ist ein vertiefender Lehrgang des LSB zu besuchen oder ein*e in der betreffenden Sportart lizenzierte Fach-Übungsleiter*in/Fach-Trainer*in zur Unterstützung hinzuzuziehen. Eine Fort- und Weiterbildung von mindestens 2 LE ist empfehlenswert. Weitere Qualifizierungsmaßnahmen für aktive Prüfer*innen sind ebenfalls bei den LSB/KSB/SSB zu erfragen.

Sonderregelungen

Die Prüfberechtigung für das DSA kann zudem auf Antrag, entsprechend der Sportart, für die die fachliche Qualifikation und Eignung besteht, ausgestellt werden für

 • Diplom-Trainer*innen der Trainerakademie Köln

Der Prüfausweis wird für die Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Turnen und Radfahren ausgestellt. Die Kenntnisse über Regularien und Bedingungen des DSA müssen nachgewiesen werden (z.B. Online-Modul).

• Sportlehrkraft mit Abschluss „Sport“ oder Sportwissenschaftler*innen

Beide müssen fundiertes Wissen zu Methodik und Didaktik des Sportunterrichts und Kenntnisse über Regularien und Bedingungen in geeigneter Form nachweisen (z.B. Online-Modul). Der Prüferausweis wird für die Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Turnen und Radfahren ausgestellt. Sportlehrer*innen ohne Vereinsbindung dürfen nur innerhalb der Schulstruktur prüfen. Sportlehrer*innen mit Vereinsbindung siehe Punkt 2.

• Fachangestellte für Bäderbetriebe (Schwimmmeistergehilfe*innen) und geprüfte Meister*innen für Bäderbetriebe

Der Prüfausweis wird für die Sportart Schwimmen ausgestellt.

• Geprüfte Schwimmmeister*innen

Der Prüfausweis wird für die Sportart Schwimmen ausgestellt.

2. Allgemein- und berufsbildende Schulen, Hoch- und Fachhochschulen

Lehrkräfte, die Prüfungen abnehmen wollen, müssen vom zuständigen LSB als Prüfer*in zugelassen sein. Der Prüfausweis wird auf Antrag kostenfrei ausgestellt. Der*Die verantwortliche Prüfer*in einer Schule muss Lehrkraft mit der Lehrbefähigung für Sport sein. Die Prüfbefähigung ist grundsätzlich bei jeder Sportlehrkraft mit Abschluss „Sport“ und nachgewiesenem fundierten Wissen zu Methodik und Didaktik des Sportunterrichts zu bejahen.

Der Prüfausweis ist vier Jahre gültig und kann jeweils um weitere vier Jahre verlängert werden. Zu Prüfungen innerhalb des Schulsports können auch Prüfer*innen hinzugezogen werden, die nicht dem schulischen Bereich angehören.

<< Tipp für Lehrer >> Zur Vergleichbarkeit der drei Wettbewerbsangebote - DSA / BJS / Wettkampfsystem Kinderleichtathletik - finden Sie hier eine Erläuterung des Deutschen Leichtathletik Verbandes.

3. Bundeswehr

Die Sportabzeichen-Prüfausweise der Bundeswehr sind ab 01.01.2024 bis auf weiteres ungültig. Es werden folglich nur noch zivile Prüfausweise der LSB/KSB/SSB anerkannt, um im Freizeitsport der Bundeswehr zu prüfen. Angehörigen der Bundeswehr mit bisherigem Prüfausweis Bw, die als Prüfer*innen weiterhin tätig sein möchten, müssen über einen Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Prüfausbildung (z.B. Onlinemodul zum Sportabzeichen) bei einem Landessportbund verfügen, Mitglied in einem Sportverein sein und somit im Auftrag einer Sportorganisation prüfen.

4. Weitere Organisationen

Für Organisationen mit eigener Sportausbildung (z. B. Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr) werden die Prüfausweise durch den zuständigen LSB oder eine seiner Untergliederungen kostenfrei ausgestellt.

Die Ausstellung von Prüfausweisen an aktive Angehörige des VdRBw erfolgt durch den LSB bei Nachweis einer entsprechenden Ausbildung bei einem LSB. Alle Prüferausweise sind vier Jahre gültig und können jeweils um weitere vier Jahre verlängert werden.

5. Ausland

Voraussetzung für die Durchführung von Prüfungen im Ausland ist der Prüfausweis AUSLAND mit entsprechender Länderangabe. Dieser Ausweis wird ausschließlich vom DOSB ausgestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Ausweis auch an Inhaber*innen eines gültigen inländischen Prüfausweises vergeben werden. Auskünfte hierzu erteilt der DOSB; ein Anspruch auf den Prüfausweis AUSLAND besteht jedoch nicht. Der Prüfausweis eines LSB ist für die Abnahme von Prüfungen im Ausland nicht ausreichend. Nur hierfür (Ausland) ist der Antrag "Prüfausweis Ausland" (Word, beschreibbar) zu schicken an deutsches-sportabzeichen(at)dosb.de .

Für das Österreichische Sport- und Turnabzeichen (ÖSTA) gelten Sonderregeln, die im Prüfungswegweiser und hier detailliert beschrieben sind.