Im Verein, jeder für sich – oder auch inklusiv: Menschen mit Behinderung können seit 1952 das Deutsche Sportabzeichen erwerben. Es soll Menschen mit Behinderung durch Sport eine vielseitige Leistungsfähigkeit ermöglichen, vor weiteren Erkrankungen oder Verschlechterung der Behinderung schützen, Selbstvertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit fördern, Anreiz zu einer regelmäßigen Sportaktivität sein und die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft (Inklusion) ermöglichen.
Das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung ist analog dem allgemeinen Deutschen Sportabzeichen aufgebaut. Die Zuständigkeit für das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung liegt beim Deutschen Behindertensportverband (DBS), mit seinen 17 Landes- und zwei Fachverbänden.
Die Bedingungen wurden im Einvernehmen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund festgelegt und im Handbuch "Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung" beschrieben. Seit über 60 Jahren existiert der Leistungskatalog mit verschiedenen Behinderungsklassen, der ständig durch den DBS weiterentwickelt und angepasst wird. Dieser macht es möglich, dass jeder Mensch nach seinen individuellen Voraussetzungen gleichberechtigt das Deutsche Sportabzeichen erwerben kann.
Alle Informationen zum Deutschen Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung sowie die Bedingungen für alle Behinderungsklassen finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Behindertensportverbandes.
(Quelle: DOSB/DBS)